Führerschein

Führerscheinklassen

Bei uns findet jeder eine Klasse für sich! Wir bringen Dich schnell und zuverlässig auf den Weg zu Deinem Führerschein. In der Übersicht weiter unten findest Du erste Informationen zu den rechtlichen und formalen Voraussetzungen. Aber welche Ausbildungsklasse ist überhaupt die richtige für Dich?

Damit Du später garantiert die für Dich optimale Ausbildung genießt, nehmen wir uns die Zeit und beraten Dich ausführlich in einem unverbindlichen Beratungsgespräch.

So bekommst Du ein unmittelbares Gefühl für das, was Dich erwartet.

Motorrad

AM

15/16 Jahre

Roller/kleines Moped: max. 50 ccm / max. 45 km/h bbH
Das Mindestalter unterscheidet sich je nach Bundesland. Wir beraten Dich
Roller/kleines Moped: max. 50 ccm / max. 45 km/h bbH
Das Mindestalter unterscheidet sich je nach Bundesland. Wir beraten Dich gerne.

A1

16 Jahre

großes Moped: max. 125 ccm / max. 11 kW / 15 PS

A2

18 Jahre

kleines Motorrad: max. 35 kW / 47 PS
Aufstieg (ohne Ausbildungspflicht) von A1 möglich

A

24 Jahre

großes Motorrad: offene Klasse
Kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei
großes Motorrad: offene Klasse
Kann mit 20 abgelegt werden, wenn man im Besitz des Führerscheins der Klasse A2 seit zwei Jahren ist.

PKW

B

18/ BF 17 Jahre

PKW und LKW bis 3,5t zGM (Schalt- & Automatikfahrzeuge)
Einwilligung der Erziehungsberechtigten

B78

18/ BF 17 Jahre

PKW und LKW bis 3,5t zGM (Automatikfahrzeuge)

Einwilligung der Erziehungsberechtigten


B96

18/ BF 17 Jahre

Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 4,25t zGM)
Einwilligung der Erziehungsberechtigten

B196

25 Jahre

großes Moped: max. 125 ccm / max. 11 kW / 15 PS
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die
großes Moped: max. 125 ccm / max. 11 kW / 15 PS
Wer mind. 25 Jahre alt ist und die Klasse B mind. 5 Jahre besitzt, bekommt nach Antragstellung beim zuständigen Verkehrsamt und nach Absolvierung der vorgeschriebenen Fahrerschulung die Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 erteilt (B196). Hierfür ist KEINE theoretische und auch KEINE praktische Prüfung erforderlich. Die Klasse B196 berechtigt zum Führen von Motorrädern der Klasse A1.

B197

18/ BF 17 Jahre

PKW und LKW bis 3,5t zGM (Schalt- & Automatikfahrzeuge)

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die

PKW und LKW bis 3,5t zGM (Schalt- & Automatikfahrzeuge)

Unter folgenden Voraussetzungen bietet die neue nationale Schlüsselzahl B197 die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:· 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).

· Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen).

· Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch die Fahrschule.

· Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).

· Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkungen mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.

· Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgelöst werden.


BE

18/ BF 17 Jahre

Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse B (Kombination bis 7,0t zGM)
Einwilligung der Erziehungsberechtigten

LKW

C1

18 Jahre

kleiner LkW bis 7,5t zgM inkl. Anhänger bis max. 750kg zGM
Kleine LKW mit mehr als 3,5 t aber nicht
kleiner LkW bis 7,5t zgM inkl. Anhänger bis max. 750kg zGM
Kleine LKW mit mehr als 3,5 t aber nicht mehr als 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr eine Zusatzqualifikation erforderlich (siehe BKF-Weiterbildung). Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig.

C1E

18 Jahre

Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kombination bis 12,0t zGM)

C

21/18 Jahre

großer LKW inkl. Anhänger bis max. 750kg zGM
Führerschein Klasse B, 18 gilt nur bei Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft
großer LKW inkl. Anhänger bis max. 750kg zGM
Führerschein Klasse B, 18 gilt nur bei Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb.

CE

21/18 Jahre

Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse C
Führerschein der Klasse C, 18 gilt nur bei Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im
Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse C
Führerschein der Klasse C, 18 gilt nur bei Auszubildenden zum Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb

Bus

D

24 Jahre

Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung wie größere Linien-, Schul- oder Reisebusse mit mehr als 16 Sitzplätzen und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung wie größere Linien-, Schul- oder Reisebusse mit mehr als 16 Sitzplätzen und einem Anhänger mit einer Gesamtmasse von maximal 750 kg. Sie kann mit wenigen Ausnahmen erst mit einem Mindestalter von 24 Jahren erworben werden.
Hier gibt es weitere Reglungen bezüglich der Altersgrenzen. Wir beraten Dich gerne.

DE

24 Jahre

Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse D (Kombination > 0,75t zGM)
Hier gibt es weitere Reglungen bezüglich der Altersgrenzen. Wir beraten
Anhänger für Zugfahrzeug der Klasse D (Kombination > 0,75t zGM)
Hier gibt es weitere Reglungen bezüglich der Altersgrenzen. Wir beraten Dich gerne.

Zugmaschinen

L

16 Jahre

keine Voraussetzungen

T

16/18 Jahre

Nur mit 16, bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 40km/h; mit 18 bei bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 60km/h